FOKO 2013
Ärztliche Schwangerenvorsorge verhindert Frühgeburten


7.3.2013 - In Deutschland werden pro Jahr derzeit etwa 660.000 Kinder geboren. Jede Entbindung wird von einer Hebamme betreut; dies ist in Deutschland gesetzliche Vorschrift. Hebammen leiten bei unkomplizierten, risikofreien Geburten die Entbindung selbständig. Sie entscheiden, ob und wann sie bei Komplikationen während einer Entbindung Ärztinnen bzw. Ärzte hinzuziehen müssen. Sie bereiten Schwangere auf Geburten vor, und sie betreuen Mütter und ihre Babys in der ersten Zeit nach der Entbindung. Für all diese Aufgaben sind Hebammen unverzichtbar.

Hebammen können auch in die Schwangerenvorsorge entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien eingebunden werden. Im Rahmen der Schwangerenvorsorge dürfen Hebammen

die Untersuchung durch Ultraschall von der Vagina aus, die wichtige Informationen über die Festigkeit und Stabilität des Gebärmutterhalses ergibt, und die Verordnung von Progesteron. Wegen dieser neuen Möglichkeiten kommt der Schwangerenvorsorge durch FrauenärztInnen eine noch umfangreichere Bedeutung zu.

Weitere alleinige ärztliche Aufgaben in der Schwangerschaft sind der Ultraschall nach den Mutterschaft srichtlinien, die  Maßnahmen der Pränataldiagnostik, die Erstellung medizinischer Diagnosen, die Diagnostik des Schwangerschaftsdiabetes, die Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel und z. B. das Ausstellen individueller Beschäftigungsverbote oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Bei der Entbindung hat die Patienti n hat ein gesetzliches Anrecht auf Hebammenhilfe. Hebammen leiten unkomplizierte und risikofreie Geburten. Bei allen Komplikationen od er Risiken unter der Geburt müssen die FrauenärztInnen hinzugezogen werden. Hebammen bereiten außerdem Schwangere auf die Geburt vor und betreuen Mütter und ihre Babys in der ersten Zeit nach der Entbindung. Während der Schwangerschaft können Hebammen in die Vorsorge entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien eingebunden werden. Im Rahmen der Schwangerenvorsorge dürfen sie Frauen beraten, Blut und Urin abnehmen, Blutdruck messen und den Wehenschreiber anlegen, um Wehenaktivität und die Herztöne des Kindes abzuleiten.

Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverband der Frauenärzte e.V.: „FrauenärztInnen betreuen seit über 50 Jahren die Schwangere kompetent und umfassend nach den Mutterschaftsrichtlinien. Sie haben mit hohem Engagement zusammen mi t den Kinderärzten weltweit Einmaliges geschaffen. Neue Methoden helfen die Frühgeburtenzahlen weiter zu reduzieren. Die Gesellschaft muss entscheiden, ob Deutschland mit seiner beispielhaft niedrigen Zahl an Kindern, die während oder nach der Geburt versterben oder er kranken, auf diesem Weg weiter fortschreiten und weitere Verbesserungen für Mutter und Kind erreichen will oder nicht. Die Mittel dazu sind bei den Krankenkassen sicherlich vorhanden, zumal die langfristige Versorgung von zu früh geborenen Kindern erhebliche Kosten verursacht, die in keinem Verhältnis zu dem Aufwand stehen, diese Frühgeburten hinauszuzögern und zu verhindern."

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Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.,
Arnulfstr. 58, 80335 München.